Einladung und Termin

Fragen & Antworten
Wenn Sie weitergehende Informationen suchen, dann finden Sie unter diesem Punkt Antworten auf die häufigsten Fragen. Diese sind in Rubriken eingeteilt, die Sie über die Menüleiste -Ihre Fragen- erreichen.

Wer wird eingeladen?  
Eingeladen werden alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, und zwar regelmäßig alle zwei Jahre. Die Daten für die Einladung kommen vom Einwohnermeldeamt, wie Sie versichert sind, spielt dabei keine Rolle.

Ich habe noch keine Einladung zur Screening-Mammographie bekommen. Warum?
Das Mammographie-Screening ist in Deutschland flächendeckend etabliert. Die Frequenz des Datenabgleiches der Meldestellen mit der Zentralen Stelle ist regional unterschiedlich, so dass zeitliche Verschiebungen denkbar sind. Liegt eine Namensänderung oder Wohnortsänderung vor?
Sollte trotz Wartezeit keine Einladung erfolgen, ist eine Klärung durch einen Anruf in der Zentralen Stelle in Chemnitz (03 71 / 91 85 05 999) anzuraten.

Ich habe eine Einladung bekommen, muss ich mich jetzt untersuchen lassen?
Nein, die Mammographie-Screening-Untersuchung ist freiwillig. Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren. Lesen Sie zum Beispiel sorgfältig die Broschüre durch, die Ihnen mit der Einladung zugeschickt wurde, und entscheiden dann, ob Sie teilnehmen möchten (informierte Entscheidung).

Ich habe eine Einladung bekommen, bin aber an dem Tag verhindert. Kann ich den Termin verschieben?
Ja, Sie können den Termin verschieben. Bitte setzen Sie sich mit der einladenden Stelle in Verbindung.

Anschrift:
Zentrale Stelle Sachsen
Postfach 12 21
09071 Chemnitz

Tel: 0371 918505 999
Fax: 0371 918505 900
E-Mail: zentrale-stelle@mammo-sachsen.de

Termin online umbestellen:
Über https://mammotermin.de/ können Sie Ihren Termin bequem auf Ihre Wunschzeit ändern. Dazu benötigen Sie den Einladungscode von Ihrem Einladungsschreiben.